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Dieser Artikel stammt aus der Zeit meiner politischen Arbeit bis Oktober 2017 und kann überholte Informationen enthalten.
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Filmförderungsgesetz – Eine Sicherung der deutschen Filmvielfalt

Die lange Phase der Konstituierung des Deutschen Bundestags hat endlich ein Ende gefunden und unsere Arbeit verläuft nun wieder in geregelten Bahnen. Auch in dieser Legislaturperiode engagiere ich mich als Berichterstatterin im Ausschuss für Kultur und Medien.
Unser Ausschuss konnte gleich zu Beginn der Sitzungsphasen einen großen Erfolg verzeichnen. Das Filmförderungsgesetz (FFG) des Bundes wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigt, nachdem ein internationaler Kinokettenbetreiber gegen die Kinoabgabe und die Zuständigkeit des Bundes für Filmförderungen geklagt hatte.

Das ist eine ungemeine Erleichterung für alle Filmschaffenden in Deutschland. Das FFG unterstützt schließlich die Erhaltung der kulturellen Filmvielfalt in unserem Land. Die staatliche Förderung dient zum einen als Möglichkeit, einen unabhängigen künstlerischen Film ermöglichen und außerdem dem Einfluss Hollywoods etwas entgegen setzen zu können.

Einen Stopp dieser Förderung hätte der deutsche Film nur schwer überlebt. Darunter gelitten hätte nicht nur die kulturelle Vielfalt in der Filmbranche, sondern auch der wirtschaftliche Faktor. Umso mehr freut es mich, dass laut Bundesverfassungsgericht sowohl Kinos, wie auch die Videowirtschaft und die Fernsehsender zur Finanzierung neuer Projekte herangezogen werden sollen.

So erfreulich dieses Urteil auch ist, gibt es keinen Grund, sich darauf auszuruhen. Es bildet selbstverständlich eine gute Basis für die deutsche Filmwirtschaft. Trotzdem möchte ich mich in den nächsten vier Jahren intensiv dafür einsetzen, das FFG zu reformieren.

Zu Recht kommen Beschwerden aus den Reihen der Filmschaffenden, dass noch nicht genug getan wurde. Denn wagt man mal einen Blick nach Europa, können sich Länder wie Österreich oder Frankreich mit verhältnismäßig vielen Auszeichnungen nationaler Filmproduktionen schmücken. Sowohl der deutsche Film, wie auch deutsche Künstler sind international nur wenig bekannt und auf großen Filmfestivals eher eine Ausnahme.

Um das zu ändern, sollte unter anderem der Vergabeprozess der Fördermittel ein Anknüpfungspunkt werden. Bisher fehlt der Jury noch etwas an Bewusstsein für das Kulturgut Film. Es wird sich zu häufig für Projekte entscheiden, die der breiten Masse und dem Fernsehpublikum gefallen könnten. Es fehlt an Mut, anspruchsvollere Filme zu produzieren. In Frankreich und Österreich sind wechselnde Jurys und unabhängige Regisseure an der Verteilung der Mittel beteiligt. An diesem System könnte man sich auch in Deutschland orientieren.

Des Weiteren spielt auch die Digitalisierung unseres Zeitalters in dieser Branche eine wichtige Rolle. So sollten sogenannte Filmabgaben sich nicht mehr nur auf Produktionen und Verbreitungen im Kino oder Fernsehen begrenzen, sondern auch von jenen verlangt werden, die sich auf die Online-Vermarktung konzentrieren.

Das ist natürlich nur ein kleiner Auszug der Anforderungen, die bei einer Reformierung des FFG berücksichtigt werden sollten. Ich freue mich auf die Arbeit im Ausschuss für Kultur und Medien und werde mich stark für die Modernisierung einsetzen, denn der deutsche Film sollte dem internationalen Publikum nicht vorenthalten werden.

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