Archivinhalt


Dieser Artikel stammt aus der Zeit meiner politischen Arbeit bis Oktober 2017 und kann überholte Informationen enthalten.
Meinen aktuellen Webauftritt finden Sie unter www.dagmar-woehrl.consulting



Das neue Kulturgutschutzgesetz: Ist Kunst eine Wertanlage oder Kulturgut? – Teil 2 aus entwicklungspolitischer Perspektive

Die Neuregelung des Kulturgutschutzgesetzes hat in den letzten Wochen für viel Wirbel gesorgt. Als Vorsitzende des Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Deutschen Bundestag möchte ich den Fokus einmal weg von der viel diskutierten innenpolitischen Perspektive und der Regelung der Ausfuhr national wertvollen Kulturguts hin zu einer anderen wichtigen Dimension des Gesetzesvorhaben lenken: dem Verbot der Einfuhr von illegalem Kulturgut sowie der Rückgabe von illegal ausgeführten Kulturgütern.

In Mesopotamien, Teilen von Syrien und dem heutigen Irak, liegt die Wiege unserer Zivilisation. Seit Monaten verwüstet die Terrormiliz Islamischer Staat dort bedeutende Museen und Ausgrabungsstätten.Nach den Zerstörungen von wertvollen Kulturgütern in Mossul und der Ausgrabungsstätte Ninive im Irak, wo jahrtausendealte Statuen aus assyrischer Zeit zertrümmert wurden, wird nun auch die Oasenstadt Palmyra in Syrien vom Zerstörungswahn der IS erfasst. Es erinnert an die Zerstörung der Buddha-Statuen durch die Taliban in Afghanistan. Bedeutende Bildwerke der Antike fallen Sprengungen, Bulldozern oder Presslufthämmern zum Opfer. Kulturelles Menschheitserbe wird systematisch und unwiederbringlich zerstört.

Werden Kunstschätze verschont, geschieht dies nicht etwa aus Rücksichtnahme auf deren kulturellen Wert, sondern der lukrative Schwarzhandel mit antiken Kulturgütern wird bedient. Der ist mittlerweile zu einer wichtigen Geldquelle für den IS-Terror geworden. Nach Schätzungen der UNESCO rangiert der illegale Handel mit Antiken aus Raubgrabungen inzwischen gleich nach dem Waffen- und Drogenhandel und erzielt jährlich einen mehrstelligen Milliardenbetrag.

Die Schäden am kulturellen Erbe der Menschheit lassen sich jedoch nicht in Geldwert beziffern. Gestohlene Raubgrabungen können zwar sichergestellt und zurückgegeben werden, was jedoch unwiederbringlich zerstört wird, sind die Fundstellen der Ausgrabungen mit den für Archäologen so wichtigen Informationen.

Aus entwicklungspolitischer Sicht ist es problematisch, dass eine Voraussetzung für die Rückgabe von nationalen Kunstschätzen immer erst erfordert, dass der tatsächliche Eigentümer, meist der Staat, dafür seine Rechte geltend machen muss. Dafür braucht es aber leistungsfähige staatliche Strukturen, Apparate und Mechanismen, über die viele Entwicklungsländer nur in sehr eingeschränktem Maß verfügen. Man benötigt Expertise, die auch erst einmal bezahlt werden muss. Vor allem braucht es aber bei einem Prozess der Rückforderung konstante Bemühungen über längere Zeit, die eine gewisse politische Stabilität voraussetzen. Für Entwicklungsländer, wo Regierungen häufig wechseln, Kultur-Etats meist anderen Problemen und Ausgaben nachgeordnet sind und in der Verwaltung oft Korruption grassiert, ist die Einleitung und Durchführung solcher Rückgabeverfahren darum verhältnismäßig schwieriger als für Industrieländer. Noch viel schwieriger ist der Schutz vor Abwanderung von Kulturgütern, beziehungsweise deren Rückforderung für Länder, in denen Krieg und Bürgerkrieg herrschen und weite Teile des Landes nicht unter staatlicher Kontrolle sind oder konkurrierende Regierungen und Milizen einzelne Landesteile kontrollieren.

Gerade für Entwicklungsländer aber sind Kulturschätze oft die zentralen Anziehungspunkte für den Tourismus, der für viele dieser Länder eine der größten Einnahmequellen darstellt, aus denen sie ihre Sozialausgaben finanzieren. Darum sind besonders die Entwicklungsländer von Verlust von Kulturschätzen betroffen. In archäologischen Zonen entstehen durch die Besucher Infrastruktur, Arbeitsplätze, Gesundheitsversorgung und Bildungsmöglichkeiten. Wenn Touristen schon in das Land reisen, besuchen sie oft auch andere Landesteile, die dann auch von positiven Entwicklungseffekten profitieren.

Aber nicht nur ökonomisch ist die Abwanderung von Kulturschätzen ins Ausland für Entwicklungsländer hochproblematisch: Nationale Kulturschätze sind immer auch Quellen für Identität, aus der Selbstbewusstsein und eigene Wertschätzung erwächst.
Gerade bei Entwicklungsländern kann man diesen Aspekt gar nicht hoch genug einschätzen, weil es oft weniger positive kollektive Erinnerungen gibt, über die sich die Menschen definieren können.

Wir definieren uns unter anderem über unsere Verfassungstradition und unsere sozialen Errungenschaften, auf die wir stolz sind. Menschen in Entwicklungsländern sind oft stolz auf ihre kulturellen Wurzeln, definieren sich über ihre  – oft goldene – Vergangenheit, die ihnen hilft, in der schwierigen Gegenwart Mut zu fassen und einen Bezug zu der Nation aufzubauen, in der sie leben. Die Unterstützung von Entwicklungsländern bei der Bewahrung von Kulturschätzen und der rechtmäßigen Rückerlangung dieser ist ein Teil unserer Entwicklungspolitik.

Was wir tun können, um diesem Ausverkauf des Kulturerbes entgegenzutreten, ist die Vermarktung von geplünderten Antiquien zu verhindern und somit eine wichtige Finanzierungsquelle der Dschihadisten trocken zu legen.

Trotz des auf EU-Ebene für irakische und syrische Kulturgüter geltenden Handelsverbots gibt es entsprechende Angebote und Anfrage. Deutschland hat als wichtiger Markt und Transitstaat für den illegalen Handeln mit Kulturgütern eine besondere Verantwortung sich gegen diesen Ausverkauf kulturellen Erbes der Menschheit einzusetzen. Es muss klar sein, dass mit Kulturgütern aus Raubgrabungen oder Kulturgütern, die illegal aus ihrem Herkunftsstaat ausgeführt wurden, kein Handel betrieben werden darf. Funde aus legalen Grabungen werden in der Regel im Museum der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt, was im Handel angeboten wird, kommt oft aus nicht legalen Quellen.

Das geplante neue Kulturgutschutzgesetz setzt hier an, tritt der Einfuhr illegaler Kulturgüter entgegen und regelt die Rückgabe dieser an andere Staaten. Nicht nur unser Koalitionsvertrag verpflichtet uns zur Neugestaltung des Kulturgutschutzgesetzes von 1955. Auch eine verbesserte Umsetzung der UNESCO-Konvention von 1970 und dem Kulturgüterrückgabegesetz von 2007 mit dem Deutschland die Konvention umsetzt, ist ein wichtiges Argument für die Novellierung des Gesetzes.

Nach einem Bericht der Bundesregierung gab es trotz verschiedener Ersuche keine einzige Rückgabe von Kulturgütern an andere Staaten und hierfür hagelte es international viel Kritik. Unrechtmäßig nach Deutschland importiertes ausländisches Kulturgut muss zurückgegeben werden. Es bedarf dazu klarer und transparenter Regelungen beim An- und Verkauf sowie der Ein- und Ausfuhr solcher Kulturgüter. Diese sind ein wichtiger Bestandteil des neuen Kulturgutschutzgesetzes, das versucht, die Interessen der Allgemeinheit und die Belange privater Sammler in Einklang zu bringen.

Dieser Beitrag wurde am von in Allgemein veröffentlicht. Schlagworte: .

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert